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EU-Verordnung zu Kältemitteln: Wer betroffen ist und Alternativen
Veröffentlicht am: 15.11.2023, Lesedauer: 6 Minuten
Was ist die EU-F-Gas-Verordnung?
Wenn in Kühlanlagen und -geräten ein Verdampfer verbaut ist, benötigen sie ein Kältemittel als Träger, um betrieben werden zu können. Traditionelle Kältemittel wie Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) haben allerdings einen hohen globalen Erwärmungspotenzial-Wert (GWP – Global Warming Potential) und tragen zur Klimaerwärmung bei. Nachdem bereits Anfang der 1990er Jahre Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) verboten worden sind, will die Europäische Union nun mit der F-Gas-Verordnung den Einsatz von fluorierten Treibhausgasen – also sogenannten F-Gasen – einschränken. Die F-Gas-Verordnung ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten und sieht bis 2030 stufenweise Einschränkungen und Verbote von F-Gasen als Kältemittel vor.
Was zählt zu den F-Gasen?
Zu den F-Gasen zählen (synthetische Kältemittel):
- vollfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW)
- teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW)
- Schwefelhexafluorid (SF6)
- Stickstofftrifluorid (NF3)
Wen betrifft die F-Gas-Verordnung?
Jeden Betreiber von ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, sowie Kühllastwagen und Kühlanhängern. Auch Metzger und Lebensmitteleinzelhändler müssen die Vorschriften einhalten.
Welche Alternativen zu F-Gasen gibt es?
Es gibt einige nachhaltige und natürliche Alternativen für F-Gase als Kältemittel:
- Propan: Das Kältemittel ist natürlich und gehört zur Gruppe der Kohlenwasserstoffe. Es weist einen sehr niedrigen GWP von 3 auf und ist nicht ozonschädigend. Aufgrund seiner guten Kälteleistung und Energieeffizienz wird es mittlerweile gerne in gewerblichen Kühlanlagen eingesetzt – vor allem im Kleinkühlungsbereich ist Propan die beste Wahl.
- Kohlendioxid (CO2): Bei größeren Kältelasten hat sich mittlerweile CO2 als Träger etabliert. Kohlendioxid wird gerne in Supermärkten eingesetzt und gilt aufgrund seines GWP von 1 als eines der umweltfreundlichsten Kältemittel. CO2 kommt in der der Natur vor, ist nicht giftig und nicht brennbar.
- Ammoniak: Ammoniak hat ein GWP von 0, ist preisgünstig und wird bereits seit vielen Jahrzehnten in großen gewerblichen Kühlsystemen verwendet. Allerdings ist Ammoniak giftig und daher für den Einsatz im Lebensmitteleinzelhandel nicht geeignet.
Welches Kältemittel wird für die AICHINGER-Theken benötigt?
Grundsätzlich gilt: AICHINGER liefert die Kühlmöbel, aber nicht die Kältemittel. Darüber, welches Kältemittel bauseits zum Einsatz kommt, entscheiden der Einzelhändler und der verantwortliche Kälteanlagenbauer.
Die Standardverdampfer, die in den AICHINGER-Kühltheken verbaut sind, können mit allen synthetischen Kältemitteln umgehen. Zusätzlich ist sogar eine Kühlung über einen Kälteträger statt eines Kältemittels möglich, denn neben den Verdampfern befindet sich auch noch ein Soletauscher in den Kühlmöbeln.
Eine Ausnahme gibt es bei steckerfertigen Kühlmöbeln mit integriertem Kältesatz: In diesen Kühlmöbeln sind bereits kleine Kälteanlagen verbaut – als Träger kommt hier Propan zum Einsatz.
Achtung: Tauschen Sie das Kältemittel nicht einfach aus, sondern sprechen Sie darüber mit Ihrem Kälteanlagenbauer.
F-Gas-Verordnung – Verwendungsverbote für Sie zusammengefasst:
Seit 1. Januar 2022:
- Es dürfen keine Kühl- und Gefriergeräten für die gewerbliche Verwendung, die Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von 150 oder mehr enthalten, in Verkehr gebracht werden. Das betrifft Anlagen, die im Einzelhandel und in der Gastronomie genutzt werden, um Waren zu kühlen – etwa Kühlräume, Kühlvitrinen oder Kühltheken.
- Es dürfen keine mehrteiligen zentralisierten Kälteanlagen für die gewerbliche Verwendung installiert werden, die eine Nennleistung von 40 kW oder mehr haben, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen. Mehrteilige zentralisierte Kälteanlagen sind Systeme mit zwei oder mehr parallel betriebenen Verdichtern, die mit einem oder mehreren gemeinsamen Kondensatoren und mehreren Kühlstellen, wie Kühlräume, Kühlmöbel oder Tiefkühltruhen verbunden sind.
Ausnahme: der primäre Kältemittelkreislauf in Kaskadensystemen, in dem fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von weniger als 1.500 verwendet werden dürfen.
Ab 1. Januar 2025:
- Mono-Splitklimageräte mit weniger als 3 kg fluorierter Treibhausgase, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 750 oder mehr enthalten, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden
Ab 1. Januar 2030:
- Ortsfeste Kälteanlagen mit einer Füllmenge von 40 Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr, die teilfluorierte Kohlenwasserstoffe mit einem GWP von 2.500 oder mehr enthalten, dürfen nicht mehr gewartet und instandgehalten werden. Für recycelte oder aufgearbeitete F-Gase gibt es bis zum 1. Januar 2030 noch eine Ausnahme, danach nicht mehr.
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